Unterliegen Ihre Bäume in Berlin der Baumschutzverordnung?

Unterliegen Ihre Bäume dem Baumschutz, benötigen Sie behördliche Genehmigungen zur Fällung. Dabei helfen wir Ihnen, gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Bäume unter den örtlichen Schutz fallen. In Berlin unterliegen diese Bäume der Baumschutzverordnung (BaumSchVo). Außer Obstbäume alle Laubbäume Nadelgehölzart: Waldkiefer (Pinus Sylvestris)  Obstbaumarten: Walnuss, Türkische Baumhasel  BaumSchVo gilt bei:  einstämmigen Bäumen … Weiterlesen …