Als Baumeigentümer sind Sie gegenüber sich und Dritten in der sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“. Sollten durch Ihrem Baum Schäden für Dritte entstehen, können Sie dafür also haftbar gemacht werden. Ausgenommen sind hier Schäden, die durch Stürme entstehen, sogenannte „Sturmschäden“.
Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, können Sie uns als Fachfirma beauftragen, Ihre Bäume nach zertifizierten Standards und Richtlinien – zum Beispiel anhand eines Visual Tree Assessments oder nach FLL® Richtlinien – kontrollieren zu lassen. Und reicht unsere Expertise mal nicht aus, ziehen wir staatlich geprüfte oder öffentlich bestellte Baumgutachter hinzu.