Baumkontrollen und Baumgutachten

Wie geht es Ihren Bäumen?

Zertifizierte Baumkontrollen und Baumgutachten

Unsere Leistungen

  • FFL-zertifizierte Baumkontrolle
  • Vermittlung von anerkannten Baumgutachten

Rechte und Pflichten von Baumbesitzern

Sie besitzen einen Baum? Keine Sorge, das macht Sie noch lange nicht zum Fachpersonal. Es ist nicht Ihre Aufgabe, Ihre Bäume in Fragen der Standsicherheit und Verkehrssicherheit professionell und fachlich korrekt  zu beurteilen. Was allerdings in Ihrer Verantwortung liegt, ist die regelmäßige Kontrolle auf Schadsymptome und Standfestigkeit durch ausgebildetes Fachpersonal. Eine solche Kontrolle sollte mindestens einmal im Jahr, bestenfalls zweimal im Jahr stattfinden.

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen – Visual Tree Assessment und FLL® Richtlinien

Als Baumeigentümer sind Sie gegenüber sich und Dritten in der sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“. Sollten durch Ihrem Baum Schäden für Dritte entstehen, können Sie dafür also haftbar gemacht werden. Ausgenommen sind hier Schäden, die durch Stürme entstehen, sogenannte „Sturmschäden“.

Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, können Sie uns als Fachfirma beauftragen, Ihre Bäume nach zertifizierten Standards und Richtlinien – zum Beispiel anhand eines Visual Tree Assessments oder nach FLL® Richtlinien – kontrollieren zu lassen. Und reicht unsere Expertise mal nicht aus, ziehen wir staatlich geprüfte oder öffentlich bestellte Baumgutachter hinzu.

Sturmschäden

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Beseitigung Ihres Sturmschadens und sind 24 h für Sie da.

FLL® Richtlinien

Die FLL® Richtlinien sind ein Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V., das eine einheitliche Überprüfung von Bäumen gewährleistet.

Visual Tree Assessment

Beim Visual Tree Assessment werden die Bäume eines Bestands systematisch auf abweichende Wuchsformen hin kontrolliert. Es handelt sich um eine von Experten durchgeführte Sichtkontrolle.

Gerichtsfestigkeit eines Baumgutachtens

Baumgutachten ist nicht gleich Baumgutachten. Die Mitarbeiter einer Fachfirma für die Baumpflege sind anders als bei der Kontrolle Ihrer Bäume unter Umständen nicht als Gutachter zur Beurteilung zugelassen. Wir empfehlen Ihnen deshalb sich vor der Begutachtung Ihrer Bäume Nachweise und Zertifizierungen vorzeigen zu lassen. Kommt es zur Prüfung der Gerichtsfestigkeit eines Baumgutachtens sind Sie als Baumeigetümer in der Pflicht sicherzustellen, dass der beauftragte Baumgutachter entsprechend zertifiziert oder ausgebildet ist.