Kosten der Sturmschadenbeseitung

Wer bei der Sturmschadenbeseitigung zur Kasse gebeten wird

Ist ein Baum durch die Extremwetterlage „Sturm“ im schlimmsten Fall in das Nachbarhaus „gekracht“, kommt nach dem Schock die Gretchenfrage: Wer übernimmt die Kosten für den Schaden und muss die Fachfirma zur professionellen Bergung des Baumes aus dem Gebäude beauftragen? Ist es der Eigentümer des Baumes? Oder sind es die Geschädigten, also die Hauseigentümer?

An dieser Stelle können wir Sie beruhigen: In mehr als 95 % der Fälle übernimmt die Gebäudeversicherung oder Elementarversicherung des geschädigten Hauses – also die Versicherung des Gebäudeinhabers, in dessen Haus der Baum „gefallen“ ist – die Kosten für die Beseitigung der Sturmschäden am Gebäude. Zu diesen Kosten zählt auch die Bergung des Baumes aus dem Gebäude – zum Beispiel aus dem Dachstuhl oder aus der Gebäudefassade.

Ein Beispiel

Eine Fichte, die auf dem Grundstück von Nachbar X steht, fällt durch einen Sturm in das Haus von Nachbar Y. Um weiteren Schäden vorzubeugen, wie sie beispielsweise durch das Eindringen von Regenwasser entstehen, muss der Baum zeitnah und professionell aus dem Gebäude geborgen werden. Auch das anfallende Schnittgut muss fachgerecht entsorgt werden.

Der geschädigte Nachbar Y muss schnellstmöglich Kontakt zu seiner Gebäudeversicherung aufnehmen und den Schaden melden. Im Bestfall erhält er von seiner Versicherung eine Schadennummer. Mit seinem Anliegen zur Sturmschadenbeseitigung wendet sich Nachbar Y dann an eine professionelle Fachfirma wie Rohde Baumpflege und erteilt den Auftrag zur fachgerechten Bergung des Baumes. Sollte es die Versicherung wünschen, erstellen wir nach einer Begutachtung des Schadens zügig ein Angebot für die Sturmschadenbeseitigung. 

Die Rechnung für die von Rohde Baumpflege getätigten Leistungen wird bei Herrn Y eingereicht, der sie wiederum an seine Gebäudeversicherung weiterreicht.

Die Ausnahme der Regel 

Sollte der durch Sturmböen umgefallene Baum vorher etwa sichtbare Schadsymptome aufgewiesen haben, kann die Gebäudeversicherung der geschädigten Partei die Kosten auf den Baumbesitzer abwälzen. Das ist dann der Fall, wenn der umgestürzte Baum vorher sichtbar krank war, also zum Beispiel bereits Pilzfruchtkörper ausgebildet hatte, die Krone abgestorben war, oder eine erkennbare Wurzelfäule für die Schäden ursächlich sind.

Aber: Es ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Baumbestand in Fragen der Standsicherheit und Verkehrssicherheit professionell und fachlich korrekt zu beurteilen. Die Beauftragung von entsprechendem Fachpersonal, die diese Aufgabe mindestens einmal im Jahr übernimmt, schon. Kommen Sie gerne auf uns zu und lassen Sie sich umfassend beraten.