Unterliegen Ihre Bäume dem Baumschutz, benötigen Sie behördliche Genehmigungen zur Fällung. Dabei helfen wir Ihnen, gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Bäume unter den örtlichen Schutz fallen.
In Berlin unterliegen diese Bäume der Baumschutzverordnung (BaumSchVo).
- Außer Obstbäume alle Laubbäume
- Nadelgehölzart: Waldkiefer (Pinus Sylvestris)
- Obstbaumarten: Walnuss, Türkische Baumhasel
BaumSchVo gilt bei:
- einstämmigen Bäumen mit Stammumfang mind. 80cm
- mehrstämmigen Bäumen, wenn ein Stamm mind. 50cm Umfang hat
Gemessen wird 130 cm über dem Boden. Ist der Kronenansatz niedriger, wird unmittelbar darunter gemessen.
BaumSchVo gilt nicht bei Bäumen:
- auf Dachgärten, Terrassen und Pflanzencontainern
- in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen
- wenn andere Schuztvorschriften gelten (Naturdenkmal, geschützte Bereiche)